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   BayObLG, 17.09.1998 - 4Z Sch 1/98   

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https://dejure.org/1998,10856
BayObLG, 17.09.1998 - 4Z Sch 1/98 (https://dejure.org/1998,10856)
BayObLG, Entscheidung vom 17.09.1998 - 4Z Sch 1/98 (https://dejure.org/1998,10856)
BayObLG, Entscheidung vom 17. September 1998 - 4Z Sch 1/98 (https://dejure.org/1998,10856)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 1061 ZPO n.F.; § 1044 ZPO a.F.; Art. 4 § 1 Abs. 3 SchiedsVfG; Art. II Abs. 2 UNÜ
    Aufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Vollstreckbarerklärung; - formelle Antragserfordernisse; - Verfahren, Übergangsvorschriften Aufhebungsgründe Versagungsgründe: - Unwirksamkeit Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung; - ordre ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit alten oder neuen Schiedsrechts bei ausländischen Schiedssprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 644
  • BayObLGZ 1998 Nr. 55
  • BayObLGZ 1998, 219
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1998 - 4Z Sch 1/98
    Daß der Gesetzgeber dabei als Zäsur für die Anwendung des alten und des neuen Rechts betreffend das gerichtliche Verfahren den Zeitpunkt von dessen Anhängigwerden gewählt hat, erscheint sachgerecht (BVerfGE 11, 139/145 ff).
  • BGH, 10.05.1984 - III ZR 206/82

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1998 - 4Z Sch 1/98
    Nach der Meistbegünstigungsklausel (Art. VII Abs. 1 UNÜ) könnte sich der Antragsgegner, wenn das bisherige Recht noch anwendbar wäre, allerdings auch auf das innerstaatliche Recht des Landes, in dem der Schiedsspruch geltend gemacht wird, hier also auf die Ablehnungsgründe nach 1044 ZPO a. F. berufen (BGH NJW 1984, 2763/2764).
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 6/87

    Anerkennungsvoraussetzungen; Anerkennungsfähigkeit; Anerkennungsentscheidung;

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1998 - 4Z Sch 1/98
    Insgesamt ist zu beachten, daß das neue Recht (§ 1061 ZPO n. F.) im Vergleich zum bisherigen Recht (§ 1044 ZPO a. F.) die Vollstreckbarkeitserklärung ausländischer Schiedssprüche jedenfalls nicht erschwert und sich an den Voraussetzungen hierfür im wesentlichen nichts geändert hat (zu Fragen des Übergangsrechts vgl. Mezger in Anm. zu BGH, Urteil vom 10.5.1984 RIW 1984, 644/649; BayObLG NJW 1988, 2178 ),.
  • RG, 05.02.1909 - VII 186/08

    Hat bei der Haftpflichtversicherung der Versicherungsnehmer, der zur Zahlung

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1998 - 4Z Sch 1/98
    Dabei kann dahinstehen, inwieweit das von der deutschen Rechtsprechung entwickelte Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage als allgemeines Rechtsprinzip verstanden werden kann (ablehnend die ganz herrschende Meinung mit RGZ 70, 257), das zur öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik und damit zu den fundamentalen Rechtssätzen der deutschen Rechtsordnung zu zählen wäre.
  • OLG Schleswig, 30.03.2000 - 16 SchH 5/99

    Anforderungen an ein Urteil des Schiedsgerichts; Widerklage auf Schadensersatz

    Das reicht aus (vgl zB Bülow/Böckstiegel/Geimer/ Schütze (Bredow), Internationaler Rechtsverkehr Bd. II Anm. 714.16; BayObLG, RIW 1998, 965, 966; Stein/Jonas/Schlosser, aaO, Rn 41; ähnl.
  • OLG Celle, 18.09.2003 - 8 Sch 12/02
    Es kommt daher nicht entscheidend darauf an, ob das Schiedsgericht von seiner Zuständigkeit aufgrund einer wirksamen Schiedsvereinbarung ausgegangen ist, ob nach englischem Recht (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1999, 644) eine wirksame Schiedsabrede auch ohne schriftliche Vereinbarung anzunehmen war und ob dies durch das Handelsgericht in London festgestellt worden ist.
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